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AGB

Allgemeine Vermietbedingungen

 

Die folgenden Mietbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem über die Website vespaverleih.de , Inhaber Kai Trepte, An den Drei Brunnen 34, 60431 Frankfurt- im nachfolgenden Vermieter genannt - gemieteten Fahrzeug und dem Fahrer - im nachfolgenden Mieter genannt-  des/der Fahrzeug/e.

 

 

§ 1 Fahrer

 

„Mieter“ im Sinne dieser Mietbedingungen sind natürliche Personen, die fahrberechtigt im Sinne des § 2 sind.

 

§ 2 Fahrerberechtigung

 

  1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw . - bei Firmenkunden - von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als der vorgenannten Person gefahren werden wird, fällt für jeden weiteren Fahrer eine zusätzliche Gebühr an. Die jeweils gültigen Gebühren können vor Reservierung telefonisch erfragt werden. Bei Fahrzeugabholung ist, soweit für das jeweilige Fahrzeug vorgeschrieben, die Vorlage des original Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig. Firmenkunden haben selbständig zu kontrollieren ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis befinden welche in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

  2. Zur Übernahme und Führung von motorisierten Fahrzeugen des Vermieters, soweit nicht anders schriftlich vereinbart sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die bei nicht elektrogetriebenen Fahrzeugen a) ein Mindestalter von 21 Jahren haben; b) die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, die von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt worden ist. Internationale Führerscheine werden in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein akzeptiert, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines PKW berechtigen; c) im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen, sowie keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genommen haben, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (Vespaverleih.de schreibt für alle Fahrzeuge eine Alkoholgrenze von 0,0‰ vor); d) an einer Einweisung zur Fahrzeugführung teilgenommen haben.

  3. Die unter  § 3.1 c) und d) genannten Mietbedingungen gelten auch für angemietete Fahrzeuge für welche keine allgemeine gültige Fahrerlaubnis  im Sinne der StVo benötigt wird.

  4. Es ist allen Mietern strikt untersagt, Dritten das Fahren von Fahrzeugen der Vermieter zu ermöglichen, es sei denn diese wurde im Mietvertrag ausdrücklich schriftlich hinterlegt. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung des ggf. durch die Weitergabe entstandenen Schaden in voller in Höhe.

 

§ 3 Fahrberechtigung

 

Fahrzeuge mit Kennzeichen dürfen nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Alle Fahrzeug dürfen nicht verwendet werden zur:

  1. Weitervermietung

  2. Begehung von Straftaten auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.

  3. gewerblichen Personenbeförderung

  4. Beförderung von giftigen, gefährlichen oder leicht entzündlichen Stoffen.

  5. Nutzung bei Fahrveranstaltungen

  6. Auf Feld- und Schotterwegen und sonstigen nicht befestigten (geteerten) Strassen

§ 4 Anmietung

 

Für den geschlossenen Mietvertrag und alle damit in Verbindung stehenden Anmietungen gelten die Mietbedingungen auf der Rückseite des Mietvertrages sowie die hier aufgeführten Vermietbedingungen als verbindliche Vertragsgrundlage.

 

§ 5 Mietpreise und Reservierung

 

  1. Als Mietpreis für alle Fahrzeuge gilt der in der jeweilig gültigen Mietpreisliste in Bezug auf das Fahrzeug aufgeführte Tarif. Alle aufgeführte Preise sind Bruttopreise.

  2. Die Miettarife schließen Wartungsdienste, Kfz.-Steuern und Ölwechsel ein. Nicht eingeschlossen sind Kraftstoff / Energie und Versicherung persönlicher Gegenstände.

  3. Die Dokumentation der gefahrenen Kilometer beginnt immer an der Übernahmestelle des Fahrzeuges bzw. der Anmietstation.

  4. Der Mietpreis setzt sich aus dem Basismietpreis sowie sonstigem angemieteten Zubehör laut Preisliste zusammen.

  5. Mehrkilometer werden laut Preisliste berechnet.

  6. Bei einer Rückgabe des Fahrzeuges an einer anderen als der Anmietstation hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für die Rückführung zu erstatten. Eine Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten wird mit eine Handlingspauschale von 20,-€ je Fahrzeug berechnet. Der Mieter haftet bei Rückgabe durch Abstellen des Fahrzeuges ausserhalb der Öffnungszeiten für alle Schäden welche bis zur endgültigen durch den Vermieter betätigten Annahme am Mietfahrzeug entstanden sind.

  7. Für die Anlieferung von Fahrzeugen werden die dafür vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholgebühren fällig. Die jeweils gültige Preisliste liegt in der Vermietstation aus.

  8. Eine verbindliche Reservierung ist ausschließlich gegen Anzahlung von mindestens EUR 25,-­ bzw. 30% der voraussichtlichen Mietkosten möglich.

  9. Umbuchungen werden mit einer Bearbeitungspauschale von 15,- € berechnet.

  10. Eine Verlängerung der Mietzeit erfolgt nur gegen eine weitere Vorauszahlung. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten wie Visa, Euro/Mastercard, oder Paypal.

  11. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt die Herausgabe eines Fahrzeuges trotz Reservierung zu verweigern. Insbesondere bei widrigen Wetterbedingungen und wenn die Aussentemperaturen unter 7 Grad sinken.

 

§ 6 Kaution

 

Der Mieter muß bei Anmietung des Fahrzeuges eine Kaution in Höhe von 350,- € in Form von Kreditkarten hinterlegen. Eine Hinterlegung der Kaution in Bar ist ebenfalls möglich.

 

§ 7 Stornierungen

 

Bei einer Stornierung der Buchung mindestens 30 Tage vor Mietbeginn wird dem Mieter die geleistete Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-€ zurückerstattet. Bei Stornierung bis 72 Std. vor Abholung sind 50% des Mietpreises zu entrichten. Bei Stornierung weniger als 48 Std. vor dem Abholungstermin oder bei Nichtabholen des Fahrzeugs ist der komplette Mietpreis zu entrichten.

 

§ 8 Einzugsermächtigung des Mieters

 

Der Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigter wird vom Mieter ermächtigt unwiderruflich alle Mietfahrzeugkosten sowie alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschuss des Mietvertrags vorgelegten, oder im Mietvertrag benannten oder der vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.

 

§ 9 Versicherungsschutz (Scooter)

 

Für alle Scooter besteht eine Haftpflichtversicherung (Personenschäden bis EUR 100 Millionen) sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 2500,- €. Das Diebstahlrisiko ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Für Schäden am Mietfahrzeug ist pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe des Schadens bis maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung zu entrichten. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Der Rücktransport von beschädigten Fahrzeugen wird gesondert berechnet.

 

Reduzierung der Selbstbeteiligung

Für Scooter kann die Selbstbeteiligung bei Unfallschäden auf EUR 1500,-­ € je Schadensereignis ab einer Mietzeit von 3 Tagen reduziert werden.

Die vertraglich festgehaltene Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haftet der Mieter bis zu dem Betrag in Höhe der festgelegten Selbstbeteiligung.

 

Die Kosten betragen

  • EUR 15,-­ € bis 20,- € je nach Fahrzeug

je angefangenem Miettag (1 Miettag = 24 Std.). Die Haftungsreduzierung muss vor Fahrtantritt abgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt die Selbstbeteiligung bei Diebstahlschäden und sonstigen Teilkaskoschäden.

Für alle Fahrten abseits öffentlicher Strassen besteht kein Kaskoschutz!

 

§ 10 Haftung

 

  1. Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Verstöße gegen Verkehrs- und Ortungsvorschriften sowie für sämtliche Besitzstörungen die er oder Dritte denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen.

 

§ 11 Datenschutzklausel

 

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden dass seine persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Vermieter die elektronisch gesicherten Daten ausschließlich im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis oder zukünftigen Mietverhältnissen zu benutzen. Des weiteren versichert der Vermieter die Daten dritten nicht zugänglich zu machen.

  2. Im Fall von Rückgabeverzug, Ordnungswidrigkeiten oder fälschlich gemachten Angaben ist der Vermieter berechtigt dauen gemäß BDSG an dritte weiterzuleiten.

 

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Die Geschäftsverbindung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt/Main als Sitz des Vermieters.

  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Fahrer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  3. Mieter sind nur dann berechtigt, Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen, wenn eine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt.

  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.

  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.

 

Gültig ab 24. April 2017 Alle vorherigen Versionen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

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